Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 29.06.1995 - 7 Ta 141/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5216
LAG Düsseldorf, 29.06.1995 - 7 Ta 141/95 (https://dejure.org/1995,5216)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.1995 - 7 Ta 141/95 (https://dejure.org/1995,5216)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 7 Ta 141/95 (https://dejure.org/1995,5216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3
    Beweisgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitige Verhandlung ; Beschlußverkündung ; Förmlicher Beweisbeschluß ; Beweisgebühr ; Zeugenvernahme

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2001 - 7 Ta 213/01

    Beweisgebühr

    ( Abgrenzung zu dem Beschluss vom 29.06.1995 - 7 Ta 141/95 - LAGE § 31 BRAGO Nr. 20 = JurBüro 1996, 25 KostRsp BRAGO § 31 Ziff. 3 Nr. 192).

    Für das Entstehen einer Gebühr ist allein entscheidend, ob ein Gebührentatbestand tatsächlich verwirklicht worden ist (vgl. Herget, Anm. zu dem Beschluss der Beschwerdekammer vom 29.06.1995-7 Ta 141/95 - in KostRsp. BRAGO § 31 Ziff. 3 Nr. 192; a.A. Riedel/ Sußbauer-Keller, BRAGO, 8. Aufl., § 31 Rdn. 111 mit Rechtsprechungsnachweisen pro und contra; siehe auch Slowana/Hansens, BRAGO, 7. Aufl., § 31 Rdn. 29).

    Zwar hat die Beschwerdekammer in der v.g. Entscheidung (vollständig abgedruckt in LAGE § 31 BRAGO Nr. 20 = JurBüro 1996, 25) die Auffassung vertreten, trotz Fehlens eines Beweisbeschlusses entstünde eine Beweisgebühr auch dann, wenn ein Beweisbeschluss angezeigt gewesen wäre und aufgrund der Verhandlung ersichtlich war, zu welchem Beweisthema die Zeugen vernommen werden sollten.

  • LAG Düsseldorf, 14.04.2004 - 16 Ta 203/04

    Keine Beweisgebühr bei lediglich vorsorglicher Zeugenladung

    Auch soweit der Antragsteller in seinem Schriftsatz vom 05.04.2004 erneut auf den Beschluss der Beschwerdekammer vom 29.06.1995 - 7 Ta 141/95 - (JurBüro 1996, 25) abstellt, beurteilt sich die Lage für den vorliegenden Fall nicht anders.

    Wird nach durchgeführter Kammerverhandlung ein Beschluss verkündet, dass zu einem neuen Termin bestimmte Zeugen geladen werden sollen, lässt dies mangels weiterer Anhaltspunkte nicht auf eine Beweisgebühr auslösende Beweisanordnung schließen (Abgrenzung zu dem Beschluss vom 29.06.1995 - 7 Ta 141/95 - ...).

  • LAG Thüringen, 21.01.1997 - 8 Ta 137/96

    Gegenstandswert eines Beschlussverfahrens auf Erteilung der Zustimmung zu einer

    21; LAG München, Beschluss vom 24.05.1993 a. a. O.; anderer Auffassung LAG Hamburg, Beschluss vom 01.09.1995, a. a. O.; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.1996, 7 Ta 141/95, arbeitsrechtliche Entscheidungen Heft 2/96, S. 59; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.1994, 7 Ta 136/94, LAGE § 8 BRAGO, Entsch.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht